Eingliederungshilfe (EGH)

Eingliederungshilfe – Was ist das?

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es Menschen mit Beeinträchtigung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert.

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zählen folgende Leistungen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltsichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfe erhält, wer die die erforderlichen Leistungen nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen bekommt.

Voraussetzung
Leistungen der Eingliederungshilfe setzen einen Antrag voraus.

Maßnahmen und Ziele
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistungen erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Eingliederungshilfeleistungen sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Ziel ist die Ermöglichung einer individuellen Lebensführung und der Förderung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bis hin zur Befähigung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung. Auf Antrag können Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden.