Das persönliche Budget

Mit dem persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit eine Geldleistung zu erhalten, um sich die notwendige Unterstützung selbst einzukaufen und auch selbst zu bestimmen, wo diese eingekauft wird. Für den Nutzer ist der Erhalt einer Geldleistung oft eine gute Möglichkeit, das eigene Leben selbstbestimmt und eigenständig zu gestalten.

Allgemeine Information
Jeder Mensch mit Behinderung, unabhängig von Alter, Art, Schwere und Ursache der Behinderung, der einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe hat, hat auch den rechtlichen Anspruch auf die Beantragung des persönlichen Budgets.
Wie bereits erwähnt bietet diese Leistungsform mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.

Beantragung
Zur Beantragung der Leistung muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dies kann ein formloses Schreiben sein, in dem der Grund der Beantragung, die aktuelle Situation und das Ziel sichtbar wird.
Weiterhin sollte eine sehr detaillierte Kostenkalkulation der benötigten Hilfeleistungen, sowie vorhandene ärztliche Gutachten oder Verordnungen mit eingereicht werden, die den Bearbeitungsprozess beschleunigen können.
Die Leistungen können, je nach Bedarf, bei einem Kostenträger beantragt werden z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Renten- oder Unfallversicherung, Jugend-, Sozial- oder Integrationsamt oder Agentur für Arbeit.
Es ist möglich, dass mehrere Träger verantwortlich sind. In diesem Fall bezieht der Budgetnehmer ein trägerübergreifendes Budget.

Das können wir für SIE tun:

  • Wir beraten Sie zum Thema persönliches Budget und klären über die Möglichkeiten und Pflichten, die mit dieser Leistungsform einhergehen, auf.

Beantragung

  • Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess der Beantragung der Leistung.

Zielsetzung festlegen: Was benötige ich, wann benötige ich es und wen benötige ich!?

  • Wir helfen Ihnen den Unterstützungsbedarf zu ermitteln und Ziele festzulegen.
  • Dafür können wir auf einen großen „Pool“ an Assistenz- und Fachkräften zurückgreifen. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, wer zu Ihnen und Ihrem Anliegen passen könnte, doch schlussendlich entscheiden Sie, von welchem Assistent Sie betreut werden möchten.
  • Wir organisieren nach Rücksprache mit Ihnen, im Krankheits- oder Verhinderungsfall der Assistenz, eine Vertretung.
  • Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausgestaltung des Diensteinsatzplans. Ihre Vorstellungen und Ihr Bedarf steht bei uns an erster Stelle.

Verwaltung

  • Wir übernehmen für Sie fast alle Verwaltungsaufgaben (beispielsweise Gehaltszahlungen, Rechnungsschreibung, Versicherung der Betreuer) die mit dem persönlichen Budget einhergehen.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder kommen Sie bei uns nach vorheriger Terminabsprache vorbei. Wir würden uns freuen, Sie bei Ihrem Wunsch nach mehr Eigenständigkeit unterstützen zu können.

Ansprechpartnerin: Kirstin Wehner